Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die neue iga.Arbeitshilfe bietet Orientierung und zeigt, wie die Sozialversicherungsträger unterstützen können.

Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum stellt für alle Beteiligten eine herausfordernde Situation dar. Und sie kann jeden und jede treffen. Arbeitgebende in Deutschland sind verpflichtet, bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen.

  • Doch was heißt „längerer Zeitraum“?
  • Was sind Anforderungen an ein BEM?
  • Und wie können Unternehmen ihren Beschäftigten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz helfen? 

Die neue iga.Arbeitshilfe bietet Antworten auf diese Fragen und zeigt individuelle Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitgebenden und Betroffenen auf. Denn die Gestaltung des BEM-Verfahrens muss ebenso individuell sein, wie es die Gründe für krankheitsbedingte Fehlzeiten sind.

Die Broschüre geht vor allem auf die gesetzlichen Grundlagen und die Rolle der Sozialversicherungsträger im BEM-Prozess ein. Dabei ist es wichtig zu klären, welche Personen beteiligt werden sollten und welche Aufgaben sie übernehmen.


Materialien und weiterführende Links: 

Arbeitshilfe - Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Leistungen der Sozialversicherungsträger

iga.Podcast Episode 9 „Wie gelingt Kooperation? Teil 3: Schnittstellen im BEM“

Themenseiten zu „Erfolgreicher durch Kooperation“

iga.Report 24 „Betriebliches Eingliederungsmanagement in Deutschland“