Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, eine Gefährdungsbeurteilung auch der psychischen Belastungen im Unternehmen durchzuführen. Die Broschüre beschreibt, wie diese Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten erfolgreich durchgeführt werden kann. Sie fußt auf einer gemeinsamen Empfehlung der Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger und Länder in Abstimmung mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
► Materialien und weiterführende Links: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung