Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis
Esin Taskan, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI)
Im Rahmen des laufenden Arbeitsprogramms „Psyche“ hat die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ihre „Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“ weiterentwickelt. Die grundlegend überarbeitete Neuauflage konkretisiert Gestaltungsziele zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes und bestehender Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes. Für die betriebliche Praxis steht damit eine verbesserte Handlungshilfe zur Verfügung.
In dem Vortrag wurden Ziele, Hintergründe und Vorgehensweise bei der Überarbeitung der GDA-Empfehlungen erläutert. Auf welchen fachlichen Grundlagen die Konkretisierung von Gestaltungszielen und Gefährdungen durch psychische Belastung erfolgte, wurde dargestellt.